Darum AKK!
Die AKK Altonaer Kinderkrankenhaus gGmbH als Arbeitgeber
Liebe Arbeitnehmerin, lieber Arbeitnehmer,
vermutlich lesen Sie diese Zeilen, weil Sie sich für eine Stelle bei der AKK Altonaer Kinderkrankenhaus gGmbH interessieren und sich fragen, was Sie von Ihrem künftigen Arbeitgeber erwarten dürfen. Oder Sie sind bereits Mitarbeiterin oder Mitarbeiter bei uns und wünschen sich eine übersichtliche Zusammenstellung dessen, was Ihnen das AKK als Arbeitgeber bietet.
- Überzeugende Vergütungspakete: Selbstverständlich werden Sie bei uns im AKK nach Tarif vergütet – und können darüber hinaus von einigen zusätzlichen Vorteilen profitieren. Diese Regelungen stellen wir Ihnen ebenso wie die betrieblichen Sozialleistungen im AKK vor.
- Leben und Arbeit in Balance: Damit bei allem beruflichen Einsatz Sie selbst und Ihre eigene Familie nicht zu kurz kommen, setzen wir im AKK auf flexible Arbeitszeitregelungen, Gesundheitsförderung sowie individuelle Mobilitätsangebote.
- Chancen für Ihre persönliche Entwicklung: Auch wenn Sie sich beruflich weiterentwickeln wollen, finden Sie im Altonaer Kinderkrankenhaus optimale Möglichkeiten – wir erläutern Ihnen, wie das AKK Sie unterstützt – von der Einarbeitung bis zur Fort- und Weiterbildung.
- Einzigartige Unternehmenskultur: Mit unserem Leitbild, dem „Stern des AKK“, haben wir uns das anspruchsvolle Ziel gesteckt, zu einem der bedeutendsten Kinderkrankenhäuser Deutschlands zu werden. Wir zeigen Ihnen auf, wie wir diesen Weg mit modernem Führungsverständnis und positiver Arbeitsatmosphäre begleiten.
Wir hoffen, dass diese Webseite Ihnen das AKK als Arbeitgeber näherbringt und zu Information und Transparenz beiträgt. Gern können Sie sich hier unsere AKK-Broschüre mit allen wichtigen Informationen zur Arbeit im AKK durchlesen. Sollten Sie Rückfragen haben, scheuen Sie sich bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns auf den Austausch und die Zusammenarbeit mit Ihnen!
Herzlichst, Ihre
Christiane Dienhold, Prof. Dr. Philippe Stock, Ibrahim Bölad und Stefanie Michalke
Tarifliche Regelungen im AKK
Im AKK werden Sie nach Haustarifverträgen vergütet, die wir direkt mit dem Marburger Bund (TV-Ärzte AKK) und ver.di (TV-AKK und TV-Azubi AKK) verhandeln. Die Tariftabellen1 und die wesentlichen Rahmenbedingungen stimmen mit den Inhalten der Tarifverträge des KAH (Krankenhausarbeitgeberverband Hamburg, bestehend aus dem UKE und den Asklepios-Häusern) überein. Als Mitarbeiter des AKK profitieren Sie allerdings von einigen ergänzenden Vorteilen, die wir zusätzlich für Sie vereinbart haben – diese finden Sie mit unserem Stern gekennzeichnet.
Hier einige der wichtigsten Aspekte – für detaillierte Rückfragen steht Ihnen die Personalabteilung des AKK gern zur Verfügung (soweit nicht anders angegeben, sind alle Werte monatlich/brutto/auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung kalkuliert):
Tarifliche Regelungen für Ärzte (TV-Ärzte AKK)
Arbeitszeit
- Wöchentlich 40 Stunden
Urlaubsanspruch (pro Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche)
- 31 Urlaubstage
- Bis zu sechs Tage Zusatzurlaub für Schichtdienst/Nachtdienste
Zuschläge und Zulagen
- Zuschläge unter anderem für Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
- Schicht- und Wechselschichtzulage
- Übernahme der Kosten für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)
- Tarifliche Begrenzung der Dienstbelastung durch Obergrenzen für Ruf- und/ oder Bereitschaftsdienste
Tarifliche Regelungen für Pflege, Verwaltung und weitere nicht-ärztliche Mitarbeiter
Arbeitszeit
- Wöchentlich 38,5 Stunden
Urlaubsanspruch (pro Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche)
- 30 Urlaubstage
- Bis zu neun Tage Zusatzurlaub für (Wechsel-)Schichtdienst/Nachtdienste
Zuschläge und Zulagen
- Zuschläge unter anderem für Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, Schichtzulage
- Wir belohnen Flexibilität: Kurzfristiges Einspringen aus dem Frei (Ankündigungsfrist unter 24 Stunden) vergüten wir als Überstunden, auch bei Teilzeitbeschäftigten.
- Zulage für Zusatzqualifikationen mit mindestens 200 Stunden Weiterbildungszeit in Höhe von 35 € brutto monatlich
- Pflegezulage: Beschäftigte mit einer Eingruppierung in die Entgeltgruppen P 05 bis P 15 (Pflegekräfte) erhalten eine Zulage in Höhe von 134 € brutto monatlich
(Vollzeit; Teilzeit anteilig) - Wechselschichtzulage:
Auch Teilzeitbeschäftigte mit einem Stellenanteil von mindestens 80% erhalten die erhöhte Wechselschichtzulage in Höhe von 155 € brutto/Monat. Auch bei
einem Stellenanteil von weniger als 80% erhalten Teilzeitbeschäftigte die volle Wechselschichtzulage in Höhe von 105 € brutto/Monat, d.h. diese wird nicht nur
anteilig berücksichtigt. - Intensivzulage2 für Pflegekräfte:
- in den Bereichen Anästhesie und OP: 46,02 € brutto/Monat
- in den Bereichen Perinatalzentrum (Intensiv), NIA, Lufthafen und Kinderintensivstation in Höhe von 100,00 € brutto/Monat - Jahressonderzahlung:
Sie erhalten „Weihnachtsgeld“ in Höhe von 52% bis 85% Ihres durchschnittlichen
Tabellenentgeltes. - Qualifikationszulage:
- Pflegekräfte mit abgeschlossener Weiterbildung zum Fach(kinder)krankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie in den Bereichen Anästhesie
bzw. Pflegekräfte mit abgeschlossener Weiterbildung zum/zur Fach(kinder)kranken- pfleger:in für den Operationsdienst im Bereich OP erhalten eine
Qualifikationszulage von 150 € brutto nach Abschluss bzw. 200 € brutto monatlich nach drei Jahren.
• Pflegekräfte mit abgeschlossener Fachweiterbildung in den Bereichen Perinatalzentrum, NIA, Lufthafen und Kinderintensivstation erhalten eine Qualifikationszulage
in Höhe von 350 € brutto monatlich - Besondere Vergütungsregelungen:
Wir bieten besondere Vergütungsregelungen für Gesundheits- und (Kinder-)krankenpfleger:innen (Entgeltgruppe P 8) und Medizinische Fachangestellte in
der Zentralen Notfallambulanz (Entgeltgruppe 6). Erzieher:innen in der Abteilung für Kinder- und Jugendpsychosomatik sind gleichgestellt mit den examinierten
Pflegekräften und erhalten dieselbe Vergütung (P 7).
Tarifliche Regelungen für Auszubildende (TV-Azubi AKK)
Arbeitszeit
- Wöchentlich 38,5 Stunden
Urlaubsanspruch (pro Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche)
- 30 Urlaubstage
- Ab dem zweiten Lehrjahr ein zusätzlicher Urlaubstag bei Schichtarbeit
Vergütung
Für Pflegefachkräfte, Anästhesietechnische Assistenten und Operationstechnische Assistenten: Im 1. Lehrjahr: 1.350€, im 2. Lehrjahr: 1.450€, im 3. Lehrjahr 1.550€
Für Medizinische Fachangestellte: Im 1. Lehrjahr: 1.218,26€, im 2. Lehrjahr: 1.268,20€, im 3. Lehrjahr 1.314,02€
- Jahressonderzahlung: Sie erhalten 90% Ihres durchschnittlichen Tabellenentgelts als „Weihnachtsgeld“
Zuschläge und Zulagen
u.a. für Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, Schichtzulage
Weitere Pluspunkte für unsere Auszubildenden:
- Wir stellen Ihnen zu Ausbildungsbeginn zwei Fachbücher oder ein Tablet zur freien Nutzung zur Verfügung.
- Während Ihrer Ausbildung im AKK stehen Ihnen hauptamtliche Praxisanleiter als Ansprechpartner auf den Stationen zur Verfügung.
- Wir bieten sehr gute Übernahmeperspektiven: Gewährung einer Prämie für Betriebstreue: Auszubildende, die direkt nach ihrer Ausbildung im AKK in ein
Anstellungsverhältnis übernommen werden, erhalten nach sechs Monaten eine Prämie in Höhe von 1.000 € brutto und nach einem Jahr eine weitere Prämie in
Höhe von 1.400 € brutto.